DEW21-Netz  |  

Feststellung der Grundversorger

Gem. § 36 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen, sowie dies im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Feststellung zum 01.07.2009 ergab, dass DEW21 das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Strom- und Gashaushaltskunden im Netzgebiet der DEW21-Netz ist.

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