Messsysteme gemäß § 21d und § 21e EnWG
Gemäß § 21c Abs. 1 EnWG ist DEW21-Netz verpflichtet, Messsysteme einzubauen, die den Anforderungen nach § 21d und § 21e EnWG genügen, soweit dies technisch möglich ist. Entsprechend § 21c Abs. 2 EnWG ist dies der Fall, sobald diese Messsysteme am Markt verfügbar sind.
Bis dahin kommt gemäß § 21e Abs. 5 EnWG bei DEW21-Netz im Strombereich das Fabrikat "EasyMeter", Typ "Q3B" zum Einsatz.
Wir bieten dieses Messsystem darüber hinaus auch allen Netzkunden an, die unabhängig von Neubauten und großen Renovierungen sich diese Technik nutzbar machen wollen.
Für den erforderlichen Zählerwechsel berechnet DEW21-Netz den Preis gemäß Nr. 1 des Preisblattes zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung.
Um weitere Informationen über den Zähler zu erhalten, klicken Sie bitte hier.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an:
Tel.: 0231.544-1801
E-Mail: stromzaehlung@dew21.de

