DEW21-Netz  |   Dezentrale Einspeisung

Formular-Center Photovoltaik

Von der Anmeldung bis zur Vergütung der Photovoltaikanlage

1. Anmeldung 
Vor dem Bau einer geplanten Photovoltaikanlage benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Anmeldung einer Photovoltaikanlage (s.unten). In dieser teilen Sie uns die notwendigen Daten mit. Zusätzlich benötigen wir von Ihnen einen einpoligen Stromplan über die Anlagenkonfiguration.

2. Netzanschlusszusage
Wir prüfen anhand Ihrer Auskünfte, ob Ihre Anlage komplikationsfrei an unser Netz angeschlossen werden kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine Netzanschlusszusage. Sie sollten erst zu diesem Zeitpunkt mit dem Bau und dem Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage beginnen, da Sie sich dann der Netzverträglichkeit Ihrer Anlage gewiss sein können.

3. Inbetriebnahme
Im Anschreiben der Netzanschlusszusage bekommen Sie eine Reihe von Unterlagen aufgeführt, die uns als Netzbetreiber zur ordnungsgemäßen Vergütung Ihrer eingespeisten Energie vorliegen müssen. Dazu gehören u.a. das Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaikanlagen (s.unten). Bitte senden Sie bzw. Ihr ausführender Fachbetrieb uns die vollständig ausgefüllten Unterlagen zeitnah zur Inbetriebnahme zu. Beachten Sie auch, dass die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert werden muss, da Sie sonst gemäß §16 EEG keinen Anspruch auf eine Vergütung Ihrer eingespeisten Energie haben.

4. Einspeisevertrag
Nachdem alle Unterlagen bei uns eingegangen sind, senden wir Ihnen einen Einspeisevertrag zu. Dieser Vertrag konkretisiert die bestehende Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht von DEW21-Netz als Netzbetreiber für Strom aus solarer Strahlungsenergie gegenüber Anlagenbetreibern von Photovoltaikanlagen im Sinne des § 32 (Freiflächen) oder § 33 (Gebäude, Lärmschutzwand) EEG. Zudem können Sie das Intervall der Auszahlung der Einspeisevergütung (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) festlegen. Bitte schicken Sie uns ein von Ihnen unterschriebenes Exemplar zurück.

5. Änderung der Photovoltaikanlage
Im Zuge der Errichtung der Photovoltaikanlage entscheiden sie sich für die Volleinspeisung oder die Selbstnutzung Ihrer erzeugten Solarenergie. Um die jeweiligen Vergütung zu berechnen, nutzen Sie bitte die aktuelle EEG-Vergütungssatz-Tabelle.
Falls Sie nachträglich von Volleinspeisung auf Selbstnutzung wechseln möchten, nutzen Sie bitte das Protokoll für die Änderung einer Photovoltaikanlage (s.unten).

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