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Anschlussbedingungen für die Niederspannung

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Niederspannungsanschlussverordnung

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung und dazu gehöriges Preisblatt.

Anpassung bestehender Verträge

DEW21-Netz bietet dem Anschlussnehmer die Möglichkeit einer Anpassung der bestehenden Verträge über den Netzanschluss und den Netzzugang nach § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes. 

 

...  Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.
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