Preise für Mehr- und Mindermengenabrechnung
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Bei DEW21-Netz wird nach dem VDEW-Verfahren (VDEW-Bericht M-02/2000) kalendermonatlich abgerechnet.
Der BDEW veröffentlicht die Preise für Mehr- und Mindermengenabrechnung auf seiner Webseite.
Bei DEW21-Netz wird nach dem SLP-Monatsmarktpreis (MMP) abgerechnet.

